Sozial benachteiligte Jugendliche werden endgültig abgehängt
Die Gesetzesänderungen sind nicht nur Änderungen sondern bedeuten auch bzw. vor allem erhebliche Kürzungen an Fördermittel in diesem sensiblen Bereich. Die Folge sind erhebliche Einschnitte im Angebot der Einrichtungen der Jugendberufshilfe. Vor allem junge Menschen mit komplexeren Problemlagen können nicht mehr passgenau unterstützt werden. Insbesondere die sozialpädagogische Betreuung der Jugendlichen kann nicht mehr in der Qualität sichergestellt werden. Durch die Aufnahme der Kriterien Wettbewerbsneutralität und Zusätzlichkeit werden auf Jahre erfolgreich funktionierende Konzepte wie z.B. die Jugendwerkstätten mit ihrem einzigartigen betrieblichen Ansatz gefährdet. Es bleibt zu hoffen, dass sich in Zukunft die Akteure auf lokaler Ebene zum Wohle der Jugendlichen verbinden. Mit detaillierten Informationen zur Anwendung der einzelnen Paragraphen/Instrumente der Sozialgesetzbücher II und III ist frühestens Mitte Februar zu rechnen. Nähere Infos finden Sie dann hier.










