Verfassungs- und sozialrechtliche Maßgaben für die Integration von Leistungen der Jugendberufshilfe und zur Eingliederung in Arbeit
Die LAG Jugendsozialarbeit Bayern legt im Jahre 2010 bereits zum zweiten Mal ein Gutachten vor, das sich mit der Verortung, vor allem aber mit der Finanzierung von Jugendberufshilfe an der Schnittstelle verschiedener Rechtskreise befasst. Vorschläge aus dem Trägerkontext zu einer Neuausrichtung des § 13 SGB VIII, vor allem aber eine erneut angestoßene Reform der Instrumente der SGB II und III machen dies erforderlich.
Wenn ein bewährtes Arbeitsfeld der Jugendhilfe nicht noch stärker ins förderpolitische Abseits geraten will, müssen Änderungen an den gesetzlichen Grundlagen ebenso erfolgen wie an der geübten Verwaltungspraxis der Arbeitsagenturen, der Jobcenter, der Jugendämter und anderer Behörden und Institutionen, die an der Förderung und Finanzierung von Maßnahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit beteiligt sind.










