Rechtsgutachten:

Verfassungs- und sozialrechtliche Maßgaben für die Integration von Leistungen der Jugendberufshilfe und zur Eingliederung in Arbeit
Die LAG Jugendsozialarbeit Bayern legt im Jahre 2010 bereits zum zweiten Mal ein Gutachten vor, das sich mit der Verortung, vor allem aber mit der Finanzierung von Jugendberufshilfe an der Schnittstelle verschiedener Rechtskreise befasst. Vorschläge aus dem Trägerkontext zu einer Neuausrichtung des § 13 SGB VIII, vor allem aber eine erneut angestoßene Reform der Instrumente der SGB II und III machen dies erforderlich.

Wenn ein bewährtes Arbeitsfeld der Jugendhilfe nicht noch stärker ins förderpolitische Abseits geraten will, müssen Änderungen an den gesetzlichen Grundlagen ebenso erfolgen wie an der geübten Verwaltungspraxis der Arbeitsagenturen, der Jobcenter, der Jugendämter und anderer Behörden und Institutionen, die an der Förderung und Finanzierung von Maßnahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit beteiligt sind.

Dateien zum Herunterladen:
  • Rechtsgutachten: Verfassungs- und sozialrechtliche Maßgaben
    Rechtsgutachten: Verfassungs- und sozialrechtliche Maßgaben für die Integration von Leistungen der Jugendberufshilfe und zur Eingliederung in Arbeit Die LAG Jugendsozialarbeit Bayern legt im Jahre 2010 bereits zum zweiten Mal ein Gutachten vor, das sich mit der Verortung, vor allem aber mit der Finanzierung von Jugendberufshilfe an der Schnittstelle verschiedener Rechtskreise befasst. Vorschläge aus dem Trägerkontext zu einer Neuausrichtung des § 13 SGB VIII, vor allem aber eine erneut angestoßene Reform der Instrumente der SGB II und III machen dies erforderlich. Wenn ein bewährtes Arbeitsfeld der Jugendhilfe nicht noch stärker ins förderpolitische Abseits geraten will, müssen Änderungen an den gesetzlichen Grundlagen ebenso erfolgen wie an der geübten Verwaltungspraxis der Arbeitsagenturen, der Jobcenter, der Jugendämter und anderer Behörden und Institutionen, die an der Förderung und Finanzierung von Maßnahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit beteiligt sind. Deshalb wird mit diesem Gutachten vorgeschlagen: * an der Systematik in SGB VIII bei der Konfiguration von Jugendsozialarbeit nichts Grundlegendes zu verändern, da das SGB VIII die Anschlussfähigkeit zu anderen Sozialgesetzen bereist vorsieht. * Die Mischfinanzierung von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit deutlich zu erleichtern und sie im SGB III ausdrücklich vorzusehen. * Die Sozialleistungsträger nicht aus der Pflicht zu entlassen, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu entscheiden und zu handeln, dies jedoch in engerer Abstimmung miteinander zum Wohle der Zielgruppe, der sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen. Die LAG Jugendsozialarbeit Bayern bemüht sich um die Qualitätsentwicklung der Jugendwerkstätten sowie um deren gesicherte und auskömmliche finanzielle Ausstattung. Diese gibt es in der Regel jedoch nicht aus einer Hand. Es sind grundsätzlich mehrere Partner, die bei der Finanzierung eines solch komplexen Jugendhilfeangebotes zusammenwirken müssen. Der LAG Jugendsozialarbeit Bayern ist es deshalb wichtig, für die anstehenden grundsätzlichen Diskussionen auf Landes- und Bundesebene Argumente vorzutragen und Vorschläge zu unterbreiten wie diese für junge Menschen so wertvollen Angebote und die ins Gemeinwesen integrierten Einrichtungen in sinnvoller Weise gefördert werden sollen. Wir hoffen auf breite Beachtung in der fachpolitischen Auseinandersetzung auf allen Ebenen, insbesondere im laufenden Verfahren zur Reform der SGB II und III.
    Datei: Leistungsintegration_in_der_Jugendberufshilfe.pdf - Dateigröße: 392.36KB